Seit dem 16. September 2013 haben Soldaten, auf Grundlage der Vereinbarung zwischen Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium für Verteidigung, die Möglichkeit eine Psychotherapie in einer niedergelassenen Praxis für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Hierzu wird lediglich eine Überweisung des Truppenarztes zu einem Psychotherapeuten benötigt, sodass die Kosten für die Psychotherapie vom Dienstherrn getragen werden.
Zum ersten Termin legen Sie mir bitte den Sanitätsvordruck "Kostenübernahmeerklärung” (San/BW/0218) vor, auf dessen Grundlage die fünf probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden können.
Sofern eine weitergehende Therapie indiziert und von Ihnen gewünscht ist, werde ich zum Abschluss der probatorischen Sitzungen, einen Therapieantrag an Ihren Truppenarzt stellen. Auf dieser Grundlage wird dann ein Behandlungsausweis für zunächst 25 Stunden erstellt. Dieser kann bei Bedarf nach Antragstellung auf weitere Sitzungen erhöht werden.
Mitglieder der gesetzlichen Unfallversicherung
Wenn Sie, aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalles, eine Psychotherapie in Anspruch nehmen möchten, wird Ihnen Ihr behandelnder Arzt (D-Arzt, H-Arzt oder die Berufsgenossenschaftliche Klinik) eine entsprechende Überweisung ausstellen, welche Sie dann bitte zur ersten Sitzung mitbringen. Die Kosten werden von der Berufsgenossenschaft bzw. der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen.