Kostenübernahme

Als Psychotherapeut in einer Privatpraxis ist es mir leider nur in Ausnahmefällen möglich mit gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Sollten Sie gesetzlich versichert sein und einen dringenden Behandlungswunsch in meiner Praxis haben, dann bestünde die Möglichkeit die Therapie privat zu finanzieren. Nähere Informationen hierzu und zu anderen Möglichkeiten der Kostenübernahme finden Sie im Folgenden. Darüber hinaus gebe ich Ihnen auch gerne telefonisch oder per E-Mail Auskunft.

 

Private Krankenversicherungen

In der Regel übernehmen Private Krankenversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie. Dies ist jedoch immer von der Gestaltung Ihres Versicherungsvertrages abhängig. Bitte schauen Sie in ihren Vertrag oder nehmen Sie vor Beginn der Behandlung Kontakt mit Ihrer Versicherung auf, um zu klären, ob und in welchem Rahmen die Kosten für eine Therapie erstattet werden.

 

Selbstzahler

Als Selbstzahler entfallen für Sie, außer einem Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und mir als Ihrem Psychotherapeuten, jegliche Antragsformalitäten. Das Honorar beträgt 130,00€ für eine Einzelsitzung. 

 

Beihilfe

In der Regel werden die Behandlungskosten von Beihilfestellen problemlos erstattet. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle und Krankenkasse über die notwendigen Schritte zur Kostenübernahme.

 

Bundeswehrsoldaten

Seit dem 16. September 2013 haben Soldaten, auf Grundlage der Vereinbarung zwischen Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium für Verteidigung, die Möglichkeit eine Psychotherapie in einer niedergelassenen Praxis für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Hierzu wird lediglich eine Überweisung des Truppenarztes zu einem Psychotherapeuten benötigt, sodass die Kosten für die Psychotherapie vom Dienstherrn getragen werden.

Zum ersten Termin legen Sie mir bitte den Sanitätsvordruck "Kostenübernahmeerklärung” (San/BW/0218) vor, auf dessen Grundlage die fünf probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden können.

Sofern eine weitergehende Therapie indiziert und von Ihnen gewünscht ist, werde ich  zum Abschluss der probatorischen Sitzungen, einen Therapieantrag an Ihren Truppenarzt stellen. Auf dieser Grundlage wird dann ein Behandlungsausweis für zunächst 25 Stunden erstellt. Dieser kann bei Bedarf nach Antragstellung auf weitere Sitzungen erhöht werden.

 

Mitglieder der gesetzlichen Unfallversicherung

Wenn Sie, aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalles, eine Psychotherapie in Anspruch nehmen möchten, wird Ihnen Ihr behandelnder Arzt (D-Arzt, H-Arzt oder die Berufsgenossenschaftliche Klinik) eine entsprechende Überweisung ausstellen, welche Sie dann bitte zur ersten Sitzung mitbringen. Die Kosten werden von der Berufsgenossenschaft bzw. der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen.

 


KONTAKT

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Telefon: 0151 / 55 8 77 111